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Auflage- und Mitwirkungsfrist verlängert

Murgenthal Aus den Verhandlungen des Gemeinderats

Mit dem räumlichen Entwicklungsleitbild REL will der Gemeinderat die Stossrichtung zur räumlichen Entwicklung der Gemeinde Murgenthal in den kommenden 20 Jahren festlegen. Das REL wird von der Nutzungsplanungskommission in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro Planar AG, Zürich, und der Bevölkerung erarbeitet. Die Aussagen des REL sind für die Grundeigentümer nicht verbindlich. Sie dienen jedoch den Behörden als Richtschnur bei der anstehenden Totalrevision der Nutzungsplanung (Bau- und Nutzungsordnung, Zonenpläne). 

Das Räumliche Entwicklungsleitbild betrifft alle und soll von allen mitgetragen werden. Gemeinderat und Planungskommission sind daher auf die Mitarbeit der Bevölkerung angewiesen. Der Entwurf liegt deshalb seit 1. Dezember 2022 im Gemeindehaus öffentlich auf. Er kann auch auf der speziell eingerichteten Internet-Seite www.mitwirken-murgenthal.ch oder auf der Internet-Seite der Gemeinde www.murgenthal.ch (dort auf die grosse Fläche «Nutzungsplanung» klicken) eingesehen werden. Gedruckte Exemplare und ein Mitwirkungsformular können bei der Gemeindekanzlei (Telefon 062 917 00 17) bestellt werden. Jedermann ist eingeladen, sich schriftlich zu äussern (Brief, E-Mail oder online unter www.mitwirken-murgenthal.ch).

Einzelne Einwohner haben via «Zofinger Tagblatt» bemängelt, die Auflagefrist von ursprünglich zwei Monaten genüge nicht, um eine fundierte Stellungnahme abzugeben. Dem Gemeinderat ist es ein grosses Anliegen, dass alle Interessierten Gelegenheit haben, sich zu diesem wegweisenden Dokument zu äussern. Er hat daher die Auflagefrist bis 28. Februar 2023 verlängert. Das REL liegt nun volle drei Monate öffentlich auf. All jene, die sich bisher noch nicht mit dem REL befasst haben, sind eingeladen, dies im zusätzlich zur Verfügung stehenden Monat zu tun. Der Gemeinderat weist darauf hin, dass nicht nur negative, sondern auch positive Rückmeldungen sinnvoll und erwünscht sind: Wenn bei einer Festlegung nur negative Kritiken eintreffen, könnte die Nutzungsplanungskommission diese Festlegung streichen oder ändern, obwohl sie von einer Mehrheit der Betroffenen befürwortet wird.

Vorsorglich folgender Hinweis: Die zu einem späteren Zeitpunkt erfolgende Auflage der Entwürfe der neuen Bau- und Nutzungsordnung und der überarbeiteten Zonenpläne wird von Gesetzes wegen (§ 24 Abs. 1 BauG) nur 30 Tage dauern und kann nicht verlängert werden.

Steuerbussen

Gemäss Abrechnung des Kantonalen Steueramtes wurden im Rechnungsjahr 2022 von Steuerpflichtigen der Gemeinde Murgenthal Ordnungsbussen wegen Verletzung von Verfahrenspflichten (in der Regel Nichteinreichen der Steuererklärung) im Totalbetrag von 56’857.10 Franken eingezogen. Davon behält der Kanton die Hälfte ein. Bussen im Totalbetrag von 52’583.30 Franken konnten nicht eingetrieben werden.

Baubewilligungen

Eine Baubewilligung wurde erteilt an: Greub Nadja und Aeschlimann Martin, Glashütten, für eine Dachsanierung sowie den Umbau des Estrichs zu Wohnraum; Valora Schweiz AG, Muttenz, für den Mieterausbau des Bahnhof-Nebengebäudes.