
Der Stadtrat muss das Jugendfest streichen
Aarburg Der Stadtrat präsentiert die Konsequenzen des budgetlosen Zustands
Die Stadt Aarburg ist seit dem 1. Januar ohne Budget. Entsprechend muss sich die Stadtverwaltung aktuell auf die notwendigsten Ausgaben beschränken. Ihr seien in vielen Bereichen die Hände gebunden, «braucht doch das Gemeinwesen für sein operatives Handeln einen finanzpolitisch geklärten Rahmen – ein Budget», hält der Stadtrat in der Mitteilung fest. Neue Verpflichtungen dürfen ebenfalls nicht eingegangen werden, bestehende gesetzliche und vertragliche Pflichten allerdings muss die Verwaltung einhalten. Darunter fallen beispielsweise sicherheitsrelevante Arbeiten im baulichen Unterhalt, die Strassenreinigung oder auch Dienstleistungen wie materielle und immaterielle Hilfe, Mandatsführung im Bereich Kindes- und Erwachsenenschutz, Alimentenhilfe oder Betreuungsgutscheine.
So geht es nach der Abstimmung weiter
Der Abstimmungstermin über das Budget 2025, gegen das die FDP-Ortspartei das Referendum erfolgreich ergriffen hat, ist auf den 30. März angesetzt. «Was danach geschieht, ist offen», schreibt der Stadtrat. Der budgetlose Zustand dauere so lange, bis entweder das Budget von der Stimmbevölkerung in der Urnenabstimmung angenommen oder bei der Ablehnung ein neues Budget definitiv festgesetzt wird.
Heisst: Sagen die Stimmberechtigten an der Urne Ja zum Budget, wie es der Stadtrat an der Gemeindeversammlung vorgeschlagen hat, tritt dieses – nach Ablauf der Beschwerdefrist – in Kraft. Ab dann können die geplanten Ausgaben wieder getätigt werden. Lehnen die Stimmberechtigten das Budget an der Urne aber ab, muss der Stadtrat ein neues Budget erstellen. Dieses muss dann erneut der Einwohnergemeindeversammlung zur Abstimmung vorgelegt werden. «Damit könnte der budgetlose Zustand bis in die Sommermonate andauern», schreibt der Stadtrat. Fällt auch das neue Budget durch, wird der Aargauer Regierungsrat ein Budget und einen Steuerfuss vorgeben.
«Aus diesem Grund hat der Stadtrat bereits im Dezember 2024 eine interne Weisung zur Vorgehensweise ohne genehmigtes Budget zuhanden der Stadtverwaltung erlassen», heisst es in der Mitteilung. In dieser führt die Exekutive sämtliche Massnahmen in sämtlichen Abteilungen auf.
Abteilung Zentrale Dienste (Ressort 1)
In diesem Bereich werden beispielsweise Stadtratsbesuche bei hohen runden Geburtstagen mit Briefen ersetzt, die Stadtbibliothek darf keine neuen Medien anschaffen, die Seniorenausfahrt, der Neuzuzügeranlass, der Tag der offenen Türe im Rathaus sowie das Jugendfest finden nicht statt. Für all diese sistierten Anlässe werde ein neues Datum kommuniziert, sobald ein rechtskräftiges Budget vorliege, so der Stadtrat. Bereits klar ist allerdings, dass das Jugendfest nicht 2025 stattfinden wird, wie Stadtpräsident Hans- Ulrich Schär (parteilos) auf Anfrage des ZT sagt. «Die Vorbereitungszeit für die Schule wäre zu knapp. Denn das Fest müsste ja spätestens im September stattfinden», führt er aus. Dass jetzt vor allem Kinder und Jugendliche unter diesem budgetlosen Zustand leiden müssen, bedauert er besonders. Die anderen Anlässe sollen womöglich noch in diesem Jahr nachgeholt werden.
Abteilung Personaldienste (Ressort 1)
Die Personalreise wird gestrichen, ebenso neue finanzielle Beteiligungen an Aus- und Weiterbildungen. Die Wiederbesetzung vakanter Stellen ist aber zugelassen, damit die Verwaltungsführung gewährleistet ist. Dauernde oder befristete Stellenaufstockungen hingegen werden aufgeschoben. Lohnerhöhungen und Lohnanpassungen erfolgen erst, wenn das Budget rechtskräftig ist.
Abteilung Bau Planung Umwelt (Ressort 3)
Neue Projekte dürfen nicht begonnen und Aufträge dürfen keine neuen abgeschlossen werden. Im Bereich des baulichen Unterhalts werden nur vertragsgebundene, unumgängliche oder sicherheitesrelevante Arbeiten ausgeführt. Verschiedene Kanalsanierungsprojekte werden aktuell noch geprüft. Ebenso prüft der Stadtrat die rechtlichen Rahmenbedingungen und möglichen Handlungsspielräume bezüglich Ausbau der Oltnerstrasse. Allerdings ist die Zustandserfassung der Brücke auf der Höhe dringend erforderlich. Diese soll im Rahmen des Ausbaus der Oltnerstrasse saniert werden.
Abteilung Infrastruktur (Ressort 4)
Der Unterhalt der öffentlichen Anlagen erfolgt in reduziertem Umfang und «beschränkt sich auf die unumgänglichen und sicherheitsrelevanten Arbeiten», wie der Stadtrat festhält. Die Strassenreinigung und Schneräumung finden statt, ebenso der Umzug der Stadtverwaltung. Weiter wird die Badi wie geplant am 10. Mai öffnen. Hingegen verzögert sich die Beschaffung des Mannschaftstransporters für die Feuerwehr, des Werkhof-Fahrzeugs sowie des Werkhof-Elektrotransporters.
Abteilung Soziale Dienste (Ressort 5)
Die Fachstellen Sozialarbeit, Kind Jugend Integration und Fachunterstützung erbringen weiterhin ihre Dienstleistungen. Das Seniorenprojekt «Zäme guet ässe» und die Bedarfserhebung «Frühe Deutschförderung» werden verschoben. Die Angebote «Chlichindertreff» und «Saturday for you» finden vorläufig nicht statt.
Schule Aarburg (Ressort 2)
Der Auftrag zum Konzept «Schulraumentwicklung Stadt Aarburg» ist sisiert. Begonnene Projektarbeiten werden aber weitergeführt. Schulreisen und Exkursionen können stattfinden, wenn sie kostenneutral sind für die Stadt. Etliche Anlässe wie auch Schulreisen müssen aber verschoben werden.
Der Stadtrat geht davon aus, dass die Situation administrativ «schwer abschätzbare Mehraufwände» mit sich bringt. «Projekte, geplante Vorhaben und laufende Ausgaben, welche nicht ausgeführt wurden, müssen in den nächsten Monaten und Jahren nachgeholt werden», so der Stadtrat. «Bei verschiedenen gemeindeeigenen Liegenschaften schreitet der Zerfall der bestehenden Bauten weiter voran.»
Weiter ist die Ausgabenkompetenz der Stadtratsmitglieder sowie der Abteilungsleitenden vorübergehend aufgehoben. Alleinige Verantwortliche sind aktuell der Stadtpräsident sowie der Abteilungsleiter Finanzen.
Ein Gegenvorschlag ist nicht möglich
Aktuell kursiert die Idee, dass an der Urnenabstimmung den Stimmberechtigten nicht nur die Ablehnung oder die Genehmigung des Budgets vorgelegt wird, sondern auch ein Gegenvorschlag, der die Wünsche des Referendumskomitees berücksichtigt. So soll der Prozess beschleunigt werden. Doch das funktioniert nicht. «Wir müssen auch an der Urne darüber abstimmen, was an der Gemeindeversammlung behandelt wurde», erklärt Hans-Ulrich Schär. «Wir müssen uns an das geltende Recht halten.»
Das bestätigt Silvia Senn, Leiterin des Rechtsdiensts der Gemeindeabteilung des Kantons Aargau. Auf Anfrage schreibt sie: «Die Vorlage an die Stimmberechtigten hat dem damaligen Entscheid der Einwohnergemeindeversammlung zu entsprechen. Das Aargauer Recht kennt kein konstruktives Referendum.» Es wäre deshalb rechtlich nicht zulässig, dass im Rahmen der Referendumsvorlage ein Vorschlag vonseiten des Referendumskomitees als Alternative zur Auswahl gestellt würde.