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Messpflicht für Holzfeuerungen ab 2026

Rothrist Aus den Verhandlungen des Gemeinderats

Gemäss Mitteilung des Departements Bau, Verkehr und Umwelt wird am 1. Januar 2026 eine neue kantonale Weisung zur Kontrolle von Öl-, Gas- und Holzfeuerungen in Kraft treten. Neu gilt eine Messpflicht für Holz-Zentralheizungen (handbeschickt und automatisch) mit einer Feuerungswärmeleistung von bis zu 70 kW. Im Turnus von vier Jahren ist eine periodische CO-Messung durchzuführen. Bei der Inbetriebnahme von Neuanlagen ist künftig eine Abnahmemessung erforderlich. Diese umfasst neben der CO-Messung auch eine Feststoffmessung (Staub) und ist durch eine qualifizierte Fachperson vorzunehmen. Einzelraumfeuerungen (z.B. Cheminéeöfen) bleiben von der periodischen Messpflicht ausgenommen. Hier erfolgt eine Messung weiterhin nur im Klagefall. Die zweijährige visuelle Kontrollpflicht (Zustands- und Aschekontrolle) bleibt bestehen. Der Vollzug für die Holzfeuerungen wird an das bewährte System der Öl- und Gasfeuerungen angeglichen. Die Messungen können sowohl durch den Feuerungskontrolleur der Gemeinde als auch durch qualifizierte private Fachpersonen (Servicegewerbe) im Rahmen des liberalisierten Modells durchgeführt werden. Für weitere Informationen kann man sich an die Abteilung für Umwelt wenden (062 835 33 60; umwelt@ag.ch).

Rechtskraft Gemeindeversammlungs-Beschlüsse

Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist sind die dem fakultativen Referendum unterstehenden Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 12. Juni und der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 13. Juni in Rechtskraft erwachsen.

Personelles

Shqipe Hiseni wurde als Sozialarbeiterin angestellt. Sie wird die Stelle Mitte August antreten.

Baubewilligungen

Eine Baubewilligung wurde erstellt an: Gärtnerei Bühler GmbH, Rothrist, für die Umnutzung des Gewächshauses in ein Eventlokal am Weidweg 1; Einwohnergemeinde Rothrist, für die Sanierung des Blumenweges, Parzelle 1624; Gemobau Architekten AG, Zofingen, für den Rückbau von Gebäude Nr. 147 sowie für den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Autoeinstellhalle auf Parzelle 872 am Pilatusweg 23; Borna Arbeits- und Wohngemeinschaft, Gländstrasse 24, für einen Stall und einen Raucherunterstand auf Parzelle 683; Pauli & Partner Verwaltungen GmbH, Oftringen, für Photovoltaikanlagen auf den Parzellen 1935 und 1245, Bahnhofstrasse 13 und 15; Rajkovic Miroljub, Obergösgen, für eine Umnutzung Gewerberaum zu Wohnung auf Parzelle 1358, Bernstrasse 195; Hänni Samuel und Falk Hänni Daniela, Schärhusweg 12, für einen Parkplatz-Neubau und die Anpassung des Treppenaufgangs zum EFH auf Parzelle 3686.