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Ertragsüberschuss von 155´100 Franken bei unverändertem Steuerfuss

Aarburg Budget 2026 der Einwohnergemeinde

Das Budget 2026 basiert auf einem unveränderten Steuerfuss von 116 % und weist einen Ertragsüberschuss von 155’100 Franken aus. In vielen Bereichen ist ein Kostenanstieg zu verzeichnen, welcher den weiterhin ansteigenden Kosten und den dekretierten Einflüssen geschuldet ist. Der betriebliche Aufwand beträgt 31’843’100 Franken und liegt damit 223’800 Franken über dem Vorjahresbudget. Er beinhaltet sowohl Personal-, Sach- und übrigen Betriebsaufwand, als auch Abschreibungen und die Transferaufwände (Zahlungen an den Kanton, andere Gemeinwesen, eigene Werke usw.). Die Personalkosten beinhalten die gesamten Lohnkosten als wären alle Stellen das gesamte Jahr besetzt. Das Budget enthält 64.6 Vollzeitstellen, wovon in der Rechnung 2024 53.5 und in der Hochrechnung 2025 58.2 gegenüberstehen. Durch den budgetlosen Zustand zu Beginn des Jahres werden einige geplanten Massnahmen 2025 erst im 2026 umgesetzt werden können, was sich im erhöhten Sach- und Betriebsaufwand widerspiegelt. Das Budget der gesetzlichen wirtschaftlichen Hilfe liegt um rund 1 Mio. Franken unter dem Vorjahresbudget und um rund 0.6 Mio. Franken unter den Zahlen des abgeschlossenen Rechnungsjahrs. Höhere Kosten müssen beim Kostenbeitrag für die Restkosten für Sonderschulen und Heimaufenthalte und gesetzlichen Beiträgen erwartet werden. Die Beiträge an die ambulante und stationäre Pflege steigen weiterhin an. Hier ist leider kein Ende dieser Tendenz absehbar.

Im Gegensatz zur Entwicklung des Betriebsaufwands, sinkt der betriebliche Ertrag auf 31’589’600 Franken. Er beinhaltet den Fiskalertrag, die Entgelte sowie die Transfererträge. Das Budget 2026 zeigt somit einen tieferen Ertrag um rund 390’900 Franken gegenüber dem Vorjahresbudget.

Die Selbstfinanzierung liegt gemäss Budget 2026 mit 2.8 Mio. Franken und einem Nettoinvestitionsbedarf von 3.2 Mio. Franken bei rund 88 %. Die Nettoinvestitionen können somit zu grössten Teilen durch Eigenmittel finanziert werden. Für die restlichen Ausgaben sind Fremdfinanzierungen erforderlich. Dadurch erhöht sich die Nettoverschuldung und folglich steigt die Pro-Kopf-Verschuldung auf 2’558 Franken.