
Die Referendumsfrist ist unbenutzt abgelaufen
Oftringen Aus den Verhandlungen des Gemeinderates
Am Montag, 13. Oktober 2025 ist die Referendumsfrist für die folgenden Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 4. September 2025 unbenutzt abgelaufen: a) Genehmigung der Kreditabrechnung Server-Auslagerung für die Gemeindeverwaltung in Rechenzentrum; b) Bewilligung eines Bruttokredits von 960’000 Franken (inkl. MWST) für den Neubau des Entlastungskanals Akazienweg – Hagmannland – Fischerweg (Unterquerung SBB); c) Bewilligung eines Bruttokredits von 6’970’000 Franken (inkl. MWST) für die Sanierung der Oberen Hauptstrasse inklusive Umbau von 6 Bushaltestellen nach Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) mit Sanierung und dem abschnittsweisen Ausbau der Kanalisation, der Wasserversorgung sowie der Strassenbeleuchtung.
Neue Gemeindeordnung genehmigt
Mit Entscheid vom 17. Oktober 2025 hat die Gemeindeabteilung des Departements Volkswirtschaft und Inneres des Kantons Aargau die neue Gemeindeordnung der Gemeinde Oftringen genehmigt. Sie ist auf den Genehmigungszeitpunkt (17. Oktober 2025) in Kraft getreten und ersetzt die bisherige Gemeindeordnung vom 12. Januar 1989. Vorgängig haben die Stimmberechtigten der Gemeinde Oftringen der neuen Gemeindeordnung an der Einwohnergemeindeversammlung vom 12. Juni 2025 und der Volksabstimmung vom 28. September 2025 (mit einem 80 % Ja-Stimmen-Anteil) zugestimmt.
Zusammenfassend sind somit folgende Änderungen in Kraft getreten: Die Bezeichnung «Gemeindeammann» wird durch «Gemeindepräsidentin» bzw. «Gemeindepräsident» (resp. «Vizegemeindepräsidentin» bzw. «Vizegemeindepräsident») ersetzt; Für das Initiativrecht und das fakultative Referendum beträgt die Hürde neu 5 % der Stimmberechtigten; Die Gemeindeordnung wurde als solches «entschlackt», indem die in übergeordneten Gesetzen geregelten Punkte ersatzlos gestrichen wurden;
Die Kompetenz für den Erwerb und Tausch von Grundstücken durch den Gemeinderat und die Geschäftsprüfungskommission wurde von bisher 2 Millionen Franken auf neu 5 Millionen Franken im Einzelfall, verbunden mit dem Zusatz, dass nebst der bisher schon erforderlichen Zustimmung durch die Geschäftsprüfungskommission neu auch jene der Finanzkommission vorliegend sein muss, neu festgelegt.
Die sich im Gemeindeeigentum befindlichen Parzellen werden grundsätzlich nur noch im Baurecht an Dritte vergeben und ein Verkauf ist nur noch im Ausnahmefall möglich. Die vorgeschriebenen Veröffentlichungen (amtlichen Publikationen) sind in einer Lokalzeitung abzudrucken und der Gemeinderat hat hierfür den Wiggertaler/Allgemeiner Anzeiger bestimmt.
Die neue Gemeindeordnung ist im Internet auf der Gemeindehomepage www.oftringen.ch einsehbar.
Personelles aus der Gemeinde
Eintritt(e): Abdullah Qadir Lozan, Fraubrunnen, ist am 20. Oktober 2025 als Sachbearbeiter Betreibungsamt mit einem Pensum von 100 % in die Gemeinde Oftringen eingetreten. Sandra Lüthi, Zofingen, ist am 20. Oktober 2025 als Mitarbeiterin Werkhof Grünanlagen/Friedhof mit einem Pensum von 100 % in die Gemeinde Oftringen eingetreten.
a) Mutation(en): Mojca Da Costa, Oftringen, wurde per 1. Januar 2026 zur Teamleiterin Administration Soziale Dienste befördert. Sie wird ihr Aufgabengebiet mit einem Pensum von 70 % betreuen.




