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Aufhebung Verkehrsbeschränkung Gamperweg

Murgenthal Nachrichten aus dem Gemeindehaus

Im Jahr 2006 entschied der Gemeinderat nach langen Diskussionen mit Anstössern, den Gamperweg für den
Durchgangsverkehr zu sperren. Nur die Anwohner sowie die Bewohner des Neuquartiers sollten die Strasse noch benützen dürfen. Im Amtsblatt vom 27. November 2006 wurde daher ein Fahrverbot mit Zusatz «Zubringerdienst gestattet» für den Gamperweg publiziert. Um die Bewohner des Neuquartiers nicht von der Benützung des Gamperweges auszuschliessen, wurden Fahrverbotstafeln nur bei den Einmündungen Blüemlismattweg und Felli gestellt, nicht aber bei der Einmündung Belchenstrasse. Dass diese Lösung rechtlich nicht korrekt war, wussten alle Beteiligten.

Im Verlauf des Jahres 2022 gingen zwei Einsprachen ein, welche monierten, die Signalisation sei nicht korrekt erfolgt. Es wurde gefordert, dass auch an der Einfahrt Belchenstrasse eine Fahrverbotstafel gestellt werde. Der Gemeinderat befand, das publizierte Fahrverbot habe nicht dem Willen des damaligen Gemeinderates und der Vereinbarung mit den Anstössern entsprochen, wohl aber die Signalisation. Es wäre nicht zulässig, über 15 Jahre nach der Verbotspublikation eine Signaltafel zu stellen, welche einen Teil der Anwohner von der Benützung des Gamperweges ausschliessen würde. Die einzige Lösung des Problems sei die Publikation einer neuen Verkehrsanordnung, gegen die alle Interessierten ein Rechtsmittel ergreifen könnten. Diese Sichtweise ist bestritten und zurzeit Gegenstand eines Beschwerdeverfahrens.

Der Gemeinderat entschied, das Fahrverbot ersatzlos aufzuheben. Die Publikation erfolgte am 13. April 2023 in den amtlichen Publikationsorganen (Amtsblatt, «Wiggertaler», Internetseite). Gegen den Entscheid kann bis 15. Mai 2023 Einsprache erhoben werden. Diese Lösung wurde gewählt, weil eine Verkehrszählung ergeben hatte, dass auf dem Gamperweg – trotz fehlender Verbotstafel – kaum quartierfremder Verkehr festzustellen ist. Sollte die Aufhebung des Fahrverbots zu erheblichem Mehrverkehr führen, könnte später noch immer ein auf die tatsächlichen Bedürfnisse abgestimmtes Fahrverbot verfügt werden.

Kompetenzdelegationsreglement

Das Kompetenzdelegationsreglement wurde dahingehend ergänzt, dass folgende Verfügungen von der Abteilung Finanzen erlassen werden können: Einbau von Kassierzählern (§ 27 Abs. 4 Erschliessungsfinanzierungsreglement); die Zuordnung von Zählern zu Kunden (§ 4 Elektrizitätsreglement) und die Einstellung der Energieübertragung bzw. -lieferung bie Zahlungsausständen (§ 64 lit. d Elektrizitätsreglement)

Wer mit einer Verfügung der Abteilung Finanzen nicht einverstanden ist, kann innert 10 Tagen seit Zustellung verlangen, dass der Gemeinderat selber entscheidet. Im Weiteren wurden die Abteilungsbezeichnungen angepasst. Das aktualisierte Kompetenzdelegationsreglement kann von der Internetseite www.murgenthal.ch/reglemente heruntergeladen werden.