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Erneuerung Infrastruktur im erweiterten Perimeter «Lischweg»

Auf dem Lischweg, dem Bluestweg Nord und dem Geissmattweg fehlen die Deckbeläge. Der Gemeinderat will in Koordination und Kooperation mit den privaten Grundeigentümern und privaten Unternehmen die Infrastruktur in diesem erweiterten Perimeter «Lischweg» erneuern und wo nötig ergänzen.

Vordemwald Aus den Verhandlungen des Gemeinderates

Die Gemeinde plant nebst dem Strassenbau Bluestweg Nord die Sanierung des dortigen Durchlasses des Sagigassbaches. Eine Meteorwasserleitung für die Trennung von Sauber- und Schmutzwasser sowie die Erneuerung und Ergänzung der öffentlichen Beleuchtung und der Hochwasserschutz Chätzigenbach sind Bauinhalte im Projektperimeters.

Die EW Rothrist AG plant die Erneuerung von Werkleitungen insbesondere auf jenen Abschnitten, wo die öffentliche Hand und/oder die private Strassen- und Grundeigentümerschaft mitmachen will. Der Lischweg, der Geissmattweg und der südliche Teil des Bluestwegs sind im Besitz privater Eigentümer. Je mehr Werkeigentümer sich beteiligen, umso günstiger kann gebaut und die anteilmässigen Kosten können vergleichsweise tief gehalten werden.

In der Kalenderwoche 44 werden Bohrkernuntersuchungen an den Strassenabschnitten vorgenommen,
damit der Zustand der Strassen definiert und die Kosten veranschlagt werden können. Der Gemeinderat hat dazu dringliche Ausgaben von 11 000 Franken bewilligt.

Sobald die Untersuchungen vorliegen und das Projekt vertiefter bearbeitet werden kann, werden die Gemeinde, das EW und das projektierende Ingenieurbüro P. Zumbach AG an die privaten Eigentümerschaften
gelangen, voraussichtlich in den ersten Monaten 2025.

Im Moment handelt es sich um eine Vorinformation des geplanten Bauvorhabens rund um den Lischweg. An der Gemeindeversammlung vom 19. Juni 2025 soll der Kredit für die Erneuerung der Infrastruktur Strasse etc. beantragt werden.

Baubewilligungsgebühren anpassen

Bekanntlich hat der Gemeinderat mit seiner 4 Säulen-Strategie ein Strukturpaket verabschiedet. Bestandteil des Strukturpakets ist auch die Überprüfung und Anpassung der Baubewilligungsgebühren. Der Gemeindeversammlung vom 21. November 2024 wird das neue Reglement zur Genehmigung vorgelegt. Grundsätzlich bezahlen die Bauherrschaften den Aufwand für die Erteilung einer Baubewilligung. Der Gemeinderat zielt auf einen maximalen Deckungsgrad von 80 Prozent aller angefallenen Kosten ab. Das ist auch die Empfehlung des Preisüberwachers.

Im Wesentlichen wird die Baubewilligungsgebühr von 2 Promille auf 3 Promille der Bausumme bis 1 Mio. Franken erhöht. Für die darüber liegende Bausumme werden wie bisher 2 Promille verrechnet. Die Minimalgebühr beträgt 400 Franken. Bei Kleinbauten sowie geringfügigen Um, An- und Aufbauten werden die Aufwendungen mit pauschal 200 bis 700 Franken verrechnet. Weitere Informationen zum Baubewilligungsgebührenreglement und weiteren Traktanden der Einwohnergemeindeversammlung werden über die öffentliche Infoveranstaltung am 6. November, die Aktenauflage, die Webvorlage auf der Webseite und die Einwohnergemeindeversammlung vom 21. November 2024 erhältlich sein.

Erneuerung Gemeindesaal: Arbeit vergeben

Der Souverän hatte im Juni 2024 dem Keditbegehren von 370’000 Franken für die Erneuerung des Gemeindesaals zugestimmt. Die Submission wurde durchgeführt. Bis dato hat der Gemeinderat Bauleistungen im Betrag von 335’000 Franken vergeben.

Traktanden Einwohnergemeindeversammlung

1. Genehmigung des Protokolls der Einwohnergemeindeversammlung vom 13. Juni 2024; 2. Genehmigung des Gebührenreglements für das Bauwesen der Gemeinde Vordemwald (Baubewilligungsgebührenreglement); 3. Bewilligung einer neuen Stelle «Leitung technische Dienste»; 4. Bewilligung eines Verpflichtungskredites für die Innensanierung des Schulhauses von 1’860’000 Franken inkl. MwSt.; 5. Genehmigung des Budgets 2025 mit einem unveränderten Steuerfuss von 118 %; 6. Verschiedenes und Umfrage

Traktanden Ortsbürgergemeindeversammlung

1. Genehmigung des Protokolls der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 14. Juni 2024; 2. Genehmigung des Budgets 2025; 3. Verschiedenes und Umfrage

Jahrestermine 2025 festgelegt

Der Gemeinderat hat folgende öffentliche Termine für das Jahr 2025 festgelegt: Einwohnergemeindeversammlung, 19. Juni (Infoveranstaltung 21. Mai); Ortsbürgergemeindeversammlung, 20. Juni; FüürObeFescht / Bundesfeier, 31. Juli; Waldgang Männer, 16. August; Seniorenausflug, 3. September; Kommunale Gesamterneuerungswahlen 1. Wahlgang, 28. September; Hauptübung Feuerwehr, 26. Oktober; Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung, 20. November (Infoveranstaltung 5. November); Kommunale Gesamterneuerungswahlen 2. Wahlgang, 30. November; Weihnachtsbaumverkauf, 20. Dezember