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Fusionsprojekt gestoppt: Keine Zusammenlegung der Wasser- und Stromwerke

Hier finden Sie Neuigkeiten aus dem Rathaus Aarburg.

Aarburg Nachrichten aus dem Rathaus

Der Verwaltungsrat der tba energie ag hat das Fusionsprojekt Regionale Energie AG (REAG) / Regionale Wasser AG (RWAG) unter den Werken EW Oftringen AG, EW Rothrist AG, tba energie ag und Städtische Werke Zofingen  vorberaten und seine Empfehlungen abgegeben. Der Verwaltungsrat ist mehrheitlich gegen eine Fusion. Im Nachgang dazu hat sich auch der Gemeinderat nochmals ausführlich mit der Thematik beschäftigt. Die Aarburger Exekutivbehörde kommt wie schon der Verwaltungsrat ebenfalls zum Schluss, das Fusionsprojekt nicht weiter zu verfolgen.

Die Aarburger tba ist ein effizient und schlank organisiertes stabiles Unternehmen, weshalb aus rein unternehmerischer Sicht keine Notwendigkeit besteht, mit anderen Elektrizitäts- und Wasserversorgern zu fusionieren, insbesondere da die tba ausschliesslich in den stark regulierten Monopolbereichen Strom- und Wasserversorgung tätig und folglich in ihrer Existenz nicht bedroht ist.

Eine regionale Zusammenarbeit ist zwar erstrebenswert und findet auch bereits auf verschie-denen Ebenen statt, diese kann jedoch auch mittels Kooperationen erfolgen, weshalb eine Fusion im jetzigen Zeitpunkt nicht angezeigt ist.

Mit einer Fusion würde die tba beziehungsweise die Gemeinde als sehr kleine Aktionärin am neuen Unternehmen bedeutende finanzielle Risiken von Geschäftsfeldern wie Gasgeschäft (StWZ) und Telekom (EWO) eingehen und diese in der heute unsicheren Zeit mit ungewisser Entwicklung mitfinanzieren.

Der Gemeinderat als Eigentümervertretung wird die Entwicklung aufmerksam beobachten. Regionale Versorgungsunternehmen werden bei einer Chancen-Risiko-Beurteilung längerfristig möglicherweise die besseren unternehmerischen Perspektiven haben. Auf jeden Fall werden den Gemeinderat die Herausforderungen rund um eine gesicherte Energieversorgung auch in Zukunft beschäftigen. Aarburg bekennt sich denn auch zur regionalen Energieplanung.

Baubewilligungen

Eine Baubewilligung wrude erteilt an: Fahrländer-Hutter Ursula für Anbau Aussenkamin für Kleinspeicher-Ofen, Lindengutstrasse 21; Einwohnergemeinde Aarburg für Einbau Schulzimmer im Dachgeschoss, Landhausstrasse 12; Gjota Luan und Valbona für Umnutzung Gewerbehaus in Wohnhaus, Tunnelweg 16; Trek Fahrrad GmbH für Ausbau Ladenlokal und Reklamegesuch, Oltnerstrasse 113; Bajramoski Ilfer und Ilhan für Neubau gedeckter Sitzplatz, Unterfeldweg 1; Wullschleger Roland und Christine für Ersatz Ölheizung durch Luft/Wasser-Wärmepumpe, Kleinfeld 6; Hagmann René und Helene für Ersatz Gasheizung durch zwei Luft/Wasser-Wärmepumpen, Kirchgasse 9; UBS Fund Management (Switzerland) AG für zwei neue Fahnenstangen, Bahnhofstrasse 40; UBS Fund Management (Switzerland) AG für Schaufensterbeschriftung und Pylon, Bahnhofstrasse 40; Haller AG Baumschule Aarburg für Erweiterung Baumschule und Erschliessung Wegnetz, Am Tych 20; HAVO Immobilien AG für Neubau Photovoltaikanlage, Weberstrasse 11; Meyer Fabian für Ersatz Sichtschutzwände, Brodheiteristrasse 11a; Joss Hans Rudolf und Madeleine für Ersatz Ölheizung durch Luft-Wasser-Wärmepumpe, Zimmerlistrasse 31.

Zahlungsfristen Steuern

Im September findet der Versand der Verfallsanzeigen für die provisorischen Kantons- und Gemeindesteuern 2022 statt. Eine Verfallsanzeige stellt keine Rechnung oder Mahnung sondern eine Erinnerung dar. Sie zeigt auf, was bereits bezahlt oder was dem persönlichen Konto gutgeschrieben wurde. Ein allfälliger Restbetrag ist bis zum 31. Oktober 2022 zahlbar.

Eine fristgerechte Bezahlung lohnt sich, denn ab dem 1. November 2022 wird auf dem noch offenen Betrag gemäss § 140 Abs. 1 StG ein Verzugszins von 5.1 % berechnet. Es wird gemäss § 227 Abs. 2 StG zusätzlich sowohl eine Mahngebühr im Bezugsverfahren als auch eine Umtriebsgebühr im Falle einer Betreibung erhoben. Offene Steuern werden im November gemahnt. Besteht im Januar 2023 noch ein Ausstand, wird die Forderung ohne weitere Ankündigung betrieben.

Wer die Steuern nicht per Verfalldatum bezahlen kann, soll frühzeitig mit der Abteilung Finanzen in Kontakt treten. Entsprechende Gesuche werden umgehend behandelt. Der Gemeinderat dankt für die fristgerechten Steuerzahlungen.