Sie sind hier: Home > Rothrist > Leinenpflicht für Hunde im Wald

Leinenpflicht für Hunde im Wald

Rothrist Aus den Verhandlungen des Gemeinderats

Der Gemeinderat weist die Hundehalterinnen und Hundehalter darauf hin, dass für Hunde im Wald und am Waldrand vom 1. April bis 31. Juli von Gesetzes wegen eine Leinenpflicht gilt. Verstösse gegen diese Bestimmung werden strafrechtlich geahndet.

Personelles

Tobias Gerber, Schulsozialarbeiter, hat sein Anstellungsverhältnis per Ende Juli gekündigt. Patrick Hasler wird die Schulverwaltung bis Ende Oktober mit einem kleinen Pensum verstärken.

Gefahrenhinweis vor Hochwasser an der Aare

Trotz schönem Wetter ist der Aufenthalt an und in der Aare zwischen Murgenthal und Aarburg stets mit Vorsicht zu geniessen. Schon seit dem Bestehen des Wasserkraftwerks Ruppoldingen – also seit mehr als 100 Jahren – sind Schwallerscheinungen in der Aare aufgrund von Betriebsunterbrüchen im Kraftwerk möglich. Entlang der gesamten Strecke weisen deshalb Warntafeln auf die Gefahr eines möglichen Hochwassers hin. Eine besondere Gefahr für Schwimmer in der Aare birgt sich im Oberwasser direkt vor der Kraftwerks- und Wehranlage. Der Gemeinderat bittet die Bevölkerung, die Vorsichtshinweise und die sechs Flussregeln zu beachten.

Baubewilligungen

Eine Baubewilligung wurde erteilt an: Nuraj Riard, Fuchsweidweg 7, für eine Neugestaltung der Umgebung auf Parzelle 2364; Schuwey Marco und Nicole, Schulweg 26, für den Einbau einer Klimaanlage auf Parzelle 3725; Lang Christine und Reber David, Moosweg 14, für ein neues Fenster im EG, den Einbau von zwei Dachfenstern und den Ersatz der Haustüre, auf Parzelle 585; Huber Susanne und Eichelberger Hannes, Baar, für eine Projektänderung «Schleppgaube für Treppenaufgang» auf Parzelle 94 am Oberholzweg 53; Aebi Marco und Claudia, Aareweg 27, für eine Dachsanierung und den Einbau eines neuen Kamins mit Kaminofen Stückholz/Pellet auf Parzelle 1732; Neesom Benjamin und Leigh, Fichtenweg 15, für den Einbau eines Holzofens mit Aussenkamin auf Parzelle 3976; Munk Attila und Sara, Weierweg 4, für den Ersatz der Thujahecke durch Sichtschutzwände auf Parzelle 2393; Losinger Marazzi AG, Luzern, für den Rückbau von Gebäude Nr. 58 und den Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit Tiefgaragen auf den Parzellen 1573 und 1348 an der Rubernstrasse 1 und 2; Kamili Hasan, Zentrumsweg 8, für Sichtschutzwände auf Parzelle 2991; Maric Pavo, Stauwehrweg 15, für den Ersatz der Ölheizung durch eine Wärmepumpe und den Rückbau eines Fensters auf Parzelle 2361, Packerweg 3; Gyger Beat, Glashütten, für den Einbau einer Wohnung im UG auf Parzelle 2149, Chaletweg 46; Allemann Erika, Stauwehrweg 24, für den Ersatz der Elektrospeicherheizung durch eine Wärmepumpe auf Parzelle 1641; Stauffer Heinz und Carmen, Säntisweg 5, für eine Wärmepumpe mit Aussengerät auf Parzelle 3392.