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Mit dem Planwagen ins Fetzholz

Üblicherweise findet in Aarburg in den geraden Jahren ein Waldgang für die Behörde statt. Doch weil immer weniger Behördenmitglieder am Waldgang teilnahmen, lud in diesem Jahr die Ortsbürgergemeinde alle Ortsbürger und den Gemeinderat zu einem Spaziergang durchs Naturreservat Fetzholz ein.

Aarburg Waldgang der Ortsbürgergemeinde

Im Fetzholz erstrecken sich auf Murgenthaler Gemeindegebiet 53 ha Wald der Ortsbürgergemeinde Aarburg. Im Jahre 2017 wurde dieses Waldstück dem Kanton als Naturwaldreservat abgetreten. Für eine entsprechende Entschädigung verpflichtete sich die OBG Aarburg, während 50 Jahren auf jegliche Nutzung und Pflegeeingriffe zu verzichten. Alte Bäume und totes Holz sind ein wichtiger Bestandteil des Ökosystems Wald. Totholz ist die Lebensgrundlage tausender Arten von Tieren, höheren Pflanzen, Pilzen, Moosen und Flechten. Etwa ein Fünftel der Tiere und Pflanzen des Waldes, also über 6000 Arten, sind auf Totholz als Lebensraum und Nahrungsquelle angewiesen.

Mit zwei Planwagen wurden die Ortsbürger ins Fetzholz gefahren. Dort erwartete sie Kreisförster Erwin Städler, welcher die Gruppe zusammen mit Revierförster Jörg Villiger durch den Wald führte. Als erstes verwies Erwin Städler auf Art. 699 ZGB, wonach das Betreten von Wald und Weide und das Pflücken von Beeren und Pilzen jedermann gestattet ist. Dies ist auch in einem Naturreservat erlaubt. Aber die Waldgänger müssen damit rechnen, dass die Wege nicht mehr unterhalten werden und Bäume diese versperren. Zudem holt sich der Wald sehr schnell das einst verlorene Territorium zurück. In Sachen Haftung wies Städler darauf hin, dass der Wald ein Naturzustand und kein Werk sei. Das heisst, der Waldbesitzer haftet nicht für Schäden bei abgebrochenen Ästen und umgestürzten Bäumen.

Nach drei Stunden mit interessanten Ausführungen fuhr die Gruppe mit dem Bus zum NCA-Clubhaus, wo sie ein Apéro mit anschliessender Grillade erwartete.