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Mitwirkungsverfahren BNO: 150 Anträge eingereicht

Gut 45 Personen haben an der Mitwirkung teilgenommen und insgesamt gut 150 Mitwirkungsanträge eingereicht. Es handelt sich um inhaltliche Hinweise und Anträge zu einzelnen Themen und Bestandteilen der Planung. Teilweise sind auch kritische Rückmeldungen darunter. Diese gilt es nun zu überprüfen und mit den Zielen der Gemeinde, den gesetzlichen Vorgaben und den Rückmeldungen des Kantons aus der Vorprüfung, welche noch nicht vorliegt, abzustimmen.

Aarburg Nachrichten aus dem Rathaus

Die Gemeinde kommt mit der Gesamtrevision ihrer «Pflichtaufgabe» gemäss Raumplanungsgesetz nach. Der Ablauf einer Gesamtrevision ist vom Baugesetz vorgegeben. Aarburg setzt die gesetzliche Aufgabe nun entsprechend um, berücksichtigt die kantonalen Vorgaben dazu und hat überdies freiwillig die Bevölkerung bei der Erarbeitung des REL, des Freiraumkonzepts, des KGVs und der Nutzungsplanung mehrfach und insgesamt deutlich häufiger in die Erarbeitung einbezogen, als dies gesetzlich verlangt wäre.

Im Rahmen der öffentlichen Auflage (voraussichtlich 1. Hälfte 2023) wird der Mitwirkungsbericht dann veröffentlicht, so dass alle Mitwirkenden die Stellungnahme des Gemeinderats zu ihrer Mitwirkung einsehen können und ihnen so mitgeteilt wird, ob und wie der Antrag berücksichtigt werden konnte.

Die Gemeinde hat bei der Gesamtrevision nicht vollkommen freie Hand, sondern bewegt sich in einem gesetzlichen Rahmen, wo viele Punkte übergeordnet vorgegeben sind. Das Ziel bzw. die Aufgabe der neuen BNO ist es, die stattfindende Entwicklung in geordnete Bahnen zu lenken und dabei eine hohe Siedlungsqualität sicherzustellen.

Alle Rückmeldungen werden ernst genommen, auch die eingesandten Talons zum gelben Flyer. Inhaltlich äussert sich die Gemeinde zu aufgeführten Punkten nicht, da diese sehr pauschal und wenig differenziert erfolgt sind. Die eingesandten rund 35 Talons bei 4000 Haushalten wurden als globale Kritik registriert. Dabei ist nicht zu vergessen, dass man sich im Mitwirkungsverfahren befindet und nicht im Auflageverfahren. Inhaltliche und konstruktive Kritik ist selbstverständlich erlaubt bzw. erwünscht. Dazu ist die Mitwirkung gedacht. Ein pauschales «NEIN» ist wenig aufschlussreich.

Der gelbe Flyer vermittelt irrtümlich, dass mit einer Ablehnung der neuen BNO alles beim Alten bleibt und die aus Sicht der Initianten «unerwünschten» Entwicklungen ausbleiben werden. Die Entwicklung wird unabhängig davon trotzdem passieren, und sie ist von vielen Faktoren abhängig, von denen etliche durch die Gemeinde nur bedingt oder nicht beeinflusst werden können.