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Reiden klärt Situation um Sozialhilfe-Konti

Die Gemeinde Reiden ist im Rahmen von Archivierungsarbeiten auf Sozialhilfe-Konti gestossen, welche sie einst für die Abwicklung von Unterstützungsleistungen eröffnet hatte. Die Beträge auf diesen Konti wurden bislang nicht an die rechtmässig Begünstigten zurückerstattet. Nun werden sie in enger Absprache mit den kantonalen Stellen aufgelöst und die Gelder gelangen bis Jahresende zur Rückzahlung.

Reiden Medienmitteilung des Gemeinderats

Bei Archivierungsarbeiten im Januar 2020 hat die Gemeinde Reiden festgestellt, dass auf ihren Konti noch Gelder lagen, die eigentlich nicht (mehr) der Gemeinde Reiden gehören. Der Gemeinderat Reiden wurde sofort aktiv. Bei den Abklärungen zeigte sich, dass es sich um Kontis handelt, welche die Gemeinde für die Abwicklung von Unterstützungsleistungen der Sozialhilfe eröffnet hatte. Die Klientenkonti wurden nach Abschluss der Fälle fälschlicherweise nicht aufgehoben und das Geld nicht den rechtmässig Begünstigten zurückerstattet.. Es betraf dies 66 Fälle aus den Jahren 1998 bis 2015.

Die Klärung der Ursachen war erschwert durch die Tatsache, dass einzelne Fälle bereits über 20 Jahre zurücklagen. Die Untersuchung hat aber gezeigt, dass nicht unlautere Absichten, sondern fehlerhafte Beurteilungen sowie administrative Unkorrektheiten durch die damals zuständigen Behörden und Verwaltungsstellen die Ursache für die fehlenden Auszahlungen bildeten.

Umgehende Aufarbeitung der Fälle

«Wir bedauern sehr, dass es hier in der Vergangenheit zu Versäumnissen gekommen ist,» sagt Reidens Gemeindepräsident Hans Kunz. «Es war für uns von Anfang an klar, dass wir in dieser Angelegenheit alles unternehmen wollen, um Ordnung zu schaffen.» Wichtig sei zudem die Feststellung gewesen, dass sich niemand unrechtmässig bereichert habe oder Gelder verschwunden seien: «Wir sind überzeugt, dass in dieser Situation volle Transparenz der einzig richtige Weg ist.» Deshalb hat der Gemeinderat die Controlling-Kommission und die Revisionsstellen (die frühere und die heutige) von sich aus informiert und die Aufarbeitung der Fälle in Angriff genommen.

Der Reider Gemeinderat verzichtete bei der Aufarbeitung der Fälle auf die Geltendmachung einer möglichen Verjährung und Verwirkung. Er wird in enger Absprache mit den kantonalen Behörden die Rückzahlung aller Guthaben an die rechtmässig Begünstigten veranlassen. Wo dies nicht mehr möglich ist, wird das Geld im Sinn des kantonalen Sozialhilfegesetzes karitativen Zwecken zugeführt.

Zu den Begünstigten gehören auch der Kanton Luzern sowie die Ausgleichskasse Luzern. Bei der Aufarbeitung der Fälle stand die Gemeinde Reiden mit dem Kanton in Kontakt. Weitere Gelder gehen an andere Kantone oder an Private. Die Höhe der jeweiligen Beträge ist sehr unterschiedlich und liegt zwischen 10 und 15’000 Franken. Insgesamt gelangen so rund 160’000 Franken zur Rückzahlung.

Weil die Aufarbeitung der Altlasten und insbesondere die juristische Einschätzung der Tragweite erst im Juli 2022 abgeschlossen werden konnten, hatte der Gemeinderat Reiden entschieden, die sich abzeichnenden Verbindlichkeiten in der Jahresrechnung 2021 nicht auszuweisen. In der Jahresrechnung 2022 werden diese im Aufgabenbereich Soziales verbucht.