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Steuerfuss muss um fünf Prozent erhöht werden

Sämtliche Verwaltungsabteilungen wurden vom Gemeinderat angewiesen, dass die beeinflussbaren Kosten (Sach- und Betriebsaufwand) möglichst nur um den teuerungsbedingten Anteil ansteigen sollten. Bereits mit der Genehmigung des Budgets 2025 hat der Gemeinderat aber darauf hingewiesen, dass eine Steuerfusserhöhung in den nächsten Jahren unumgänglich sei, um die beschlossenen und zukünftigen Investitionsvorhaben finanzieren zu können.

Rothrist Budget 2026 der Einwohnergemeinde

Trotz intensiven Sparbemühungen muss der Steuerfuss auf 2026 um 5 % auf neu 115 % erhöht werden. Ohne diese Massnahme würde im Budget 2026 ein Aufwandüberschuss von rund 940’000 Franken entstehen.

Das vorliegende Budget 2026 weist zwar immer noch ein negatives operatives Ergebnis von minus
1’227’510 Franken aus. Dank der Entnahme von 1’256’620 Franken aus der Aufwertungsreserve, schliesst das Budget 2026 jedoch mit einem bescheidenen Ertragsüberschuss von 29’110 Franken ab.

Die Entnahme aus der Aufwertungsreserve muss gemäss den kantonalen Weisungen ab dem Jahr 2019 schrittweise reduziert werden. Gemäss Beschluss der Gemeindeversammlung vom 23. November sind dies rund 100’000 Franken pro Jahr. Dies hat zur Folge, dass das Gesamtergebnis der Erfolgsrechnung in Zukunft um diesen Betrag schlechter ausfällt und zusätzlich erwirtschaftet werden muss.

Investitionen in Millionenhöhe 

Im Jahr 2026 sollen netto rund 8.40 Mio. Franken investiert werden. Davon sind 0.13 Mio. Franken für die Sanierung der Nasszellen im Werkhof, 0.10 Mio. Franken für den Ersatz eines Mehrzweckfahrzeuges, 4.10 Mio. Franken für die Gebäude- und Platzsanierung Schulhaus «Dörfli 1» und 0.27 Mio. Franken für die Anschaffung von Hardware an der Oberstufe und Primarschule vorgesehen. Weitere 0.03 Mio. Franken entfallen auf die Wiggertalstrasse Abschnitt Nord, 0.35 Mio. Franken auf die baulichen Massnahmen bei den Gemeindestrassen, 3.30 Mio. Franken auf den Bahnhofplatz mit Bushaltestelle respektive die Bahnhofstrasse und 0.12 Mio. Franken auf die Sanierung des Blumenweges. Der Finanzierungsfehlbetrag beläuft sich schlussendlich auf rund 5.32 Mio. Franken und muss grösstenteils fremdfinanziert werden.

Tragbare Pro-Kopf-Verschuldung

Per Ende 2026 wird das Fremdkapital voraussichtlich bei 21 Mio. Franken liegen. Gemäss Aufgaben- und Finanzplan sind bis ins Jahr 2035 Nettoinvestitionen von rund 54 Mio. Franken vorgesehen. Mit der geplanten Steuerfusserhöhung um 5 % kann sichergestellt werden, dass die Selbstfinanzierung bis 2030 bei durchschnittlich rund 3.00 Mio. Franken zu liegen kommt. Gemäss den Berechnungen im aktuellen Finanzplan sollte die Nettoschuld pro Einwohner im Jahr 2030 rund 1’300 Franken betragen. Eine Pro-Kopf-Verschuldung bis 2’500 Franken kann noch als tragbar bezeichnet werden.

Für die Planung des Steuerertrags 2026 dienten das Schreiben des Kantonalen Steueramtes und die aktuellen Sollstellungen. Der Steuerertrag 2025 bei den natürlichen Personen soll im Kantonsdurchschnitt voraussichtlich um 3.5 % höher als 2024 ausfallen. Aufgrund unserer Sollstellungen bis Ende Juli 2025 geht der Gemeinderat zudem davon aus, dass der Steuerertrag 2025 bei den juristischen Personen nicht erreicht wird. Die kantonalen Prognosen rechnen damit, dass der Steuerertrag 2026 bei den juristischen Personen um 8.0 % tiefer als 2025 ausfallen wird.

Bei der Erarbeitung des Budgets musste die mutmassliche Teuerung im Jahre 2025 berücksichtigt werden. Für Personalwechsel, generelle, individuelle oder strukturelle Lohnanpassungen wurde ein Betrag von 86’000 Franken budgetiert. Über die Anpassung der Gehälter wird im November 2025 entschieden. Gesamthaft steigt der Personalaufwand um rund 374’000 Franken an. Dies hängt hauptsächlich mit beantragten Stellenplan-Erhöhungen (Details siehe Traktanden zur Gemeindeversammlung), höheren Krankentaggeld-Prämien und den beschlossenen Anpassungen im Personalreglement (Steigerung der Arbeitgeber-Attraktivität) zusammen.

Abwasserbeseitigung

In der Erfolgsrechnung resultiert bei einem Aufwand von 2’552’960 Franken und einem Ertrag von 2’157’400 Franken ein Aufwandüberschuss von 395’560 Franken.

Den geplanten Investitionsausgaben von 680’000 Franken stehen Einnahmen aus Anschluss- und Erschliessungsgebühren von 100’000 Franken gegenüber. Gesamthaft resultiert ein Finanzierungsfehlbetrag von 622’660 Franken. Das mutmassliche Nettovermögen beträgt Ende 2026 rund
3’644’000.00 Franken.

Abfallbewirtschaftung

Das Budget der Abfallbewirtschaftung sieht bei einem Aufwand von 671’050 Franken und einem Ertrag von 674’200 Franken ein Ertragsüberschuss von 3’150 Franken zum Ausgleich der Rechnung vor. Der Finanzierungsausweis weist einen Überschuss von 17’250 Franken aus. Das mutmassliche Nettovermögen beträgt Ende 2026 rund 204’000.00 Franken.

Fernwärmebetrieb

Der gesamte Aufwand (inkl. Abtragung Bilanzfehlbetrag) beläuft sich auf 1’082’550 Franken, der Ertrag auf 534’200 Franken. Der Fernwärmebetrieb (Holzschnitzelheizung) weist einen Aufwandüberschuss von 548’350 Franken aus. Gesamthaft resultiert ein Finanzierungsüberschuss von 25’950 Franken. Die mutmassliche Nettoschuld beträgt Ende 2026 rund 2’264’200.00 Franken.