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Vorurteile abgebaut und sensibilisiert

Im Lindenhof wurde ein weiterer Anlass für Gönner durchgeführt, der wichtige Themen behandelt. Dieses Mal ging es um die KESB und das Erwachsenenschutzgesetz.

Oftringen Gönneranlass im Lindenhof zum Erwachsenenschutzgesetz

Brigitte Husi leitet die Beratungsstelle für Altersfragen und Demenz im Lindenhof. Am Mittwochabend referierte sie zum Thema «Erwachsenenschutzgesetz – Möglichkeiten und Handhabung». Zu Beginn stellt sie den zahlreich anwesenden Gästen die Frage, was ihnen die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) sagt. Die Reaktionen vom Publikum fielen eher negativ oder unwissend aus. Diese Antwort hat Husi erwartet, wird sie doch täglich mit ähnlichen Reaktionen konfrontiert. «Die meisten Menschen möchten nichts mit der KESB zu tun haben und glauben, dass ihnen alles weggenommen wird und sie im Stich gelassen werden.» 

Doch das sei ein falsches Bild. Husi arbeitet eng mit der KESB zusammen und macht ausschliesslich gute Erfahrungen. Die Selbstbestimmung bleibt nach wie vor das Wichtigste, die Mitarbeiter der Behörde sind professionell und vor allem sehr menschlich. Ausschlaggebend für die Entscheidungen der KESB ist das Zivilgesetzbuch (ZGB), indem seit 2013 das gegenwärtige Schweizer Kindes- und Erwachsenenschutzrecht verankert ist. Bis vor zehn Jahren fand das 100jährige Vormundschaftsrecht Anwendung, bei dem Betroffene unter Umständen mehr als schlecht behandelt wurden. 

Urteilsfähigkeit ist ausschlaggebend

Solange Personen urteilsfähig und gesund sind, ist es schwer, sich  mit den zahlreichen Möglichkeiten wie Patientenverfügung, Vollmacht, oder den verschiedenen Beistandsformen auseinanderzusetzen. Doch genau diese Zeit ist die Wichtigste, um alles im eigenen Sinn regeln zu können. Die KESB ist die Anlaufstelle für die selbstbestimmte eigene Vorsorge und dient dem Schutz von handlungs- und urteilsunfähigen Menschen. 

Das ZGB deklariert klar und deutlich, ab wann ein Mensch als handlungs- oder urteilsunfähig gilt. Geistige Behinderung ist zwar logischerweise ein Bestandteil des Artikels im ZGB, leider fallen darunter auch an Demenz erkrankte Personen. «Das tut mir extrem weh», sagt Brigitte Husi. «Denn wer an Demenz erkrankt, ist nicht geistig behindert.» In ihrem Referat zeigt sie auf, welche verschiedenen Möglichkeiten bestehen, damit bei einer allfälligen Demenz-Erkrankung  trotzdem die eigenen Wünsche mithilfe eines Beistandes und den richtigen Verfügungen umgesetzt werden können. Untermalt hat Husi ihren Vortrag mit einigen Beispielen aus ihrem Berufsalltag. Diese berührenden Schicksale machen deutlich, wie wichtig die Verfügungen sind und wie kompliziert es werden kann, um alles zu regeln.

Die Beratungsstelle im Lindenhof steht allen offen, die Unterstützung brauchen, um ihre Vorsorge zu treffen. «Es ist immer schwierig, sich mit Krankheit und Tod auseinanderzusetzen. Aber es erleichtert das Leben.» Mit diesen Worten schloss Brigitte Husi den Vortrag. Beim anschliessenden Apéro fand ein reger Austausch über das Gehörte statt. 

Beim anschliessenden Apéro fand ein reger Austausch statt.
Bild: Patrick Lüthi