Regierungsrat hat die Beschwerde zum Budget abgewiesen

Reiden Nun hat der Kanton Luzern entschieden

Am 26. November 2025 wurde beim Regierungsrat eine Stimmrechtsbeschwerde eingereicht. Die Beschwerdeführende Person machte geltend, dass der Gemeinderat mit seinen Ausgaben im Politischen Leistungsauftrag Gesellschaft die Kompetenzen überschreite, insbesondere im Zusammenhang mit den geplanten Beiträgen an die Badi Reiden AG in den Folgejahren. Es wurde auf den Grundsatz der «Einheit der Materie» (§ 35 Finanzhaushaltsgesetz) verwiesen. Weiter wurde eine Urnenabstimmung gefordert.

Der Regierungsrat entschied noch vor der Gemeindeversammlung, nicht auf die Stimmrechtsbeschwerde einzutreten, da diese zu spät eingereicht worden war. Gleichzeitig wurde geprüft, ob ein aufsichtsrechtliches Einschreiten nötig sei. Dabei stellte der Regierungsrat fest, dass alles korrekt budgetiert sei: Der Gemeinderat kann innerhalb des Sonderkredits vom 31. März 2019 über 8.6 Mio. Franken frei entscheiden, wann und in welcher Höhe die Ausgaben für die Badi Reiden AG erfolgen, sofern jeweils ein Budgetkredit vorliegt.

Am 9. Dezember 2025 reichte dieselbe Person eine Gemeindebeschwerde beim Regierungsrat ein. Darin wurden erneut die «Einheit der Materie», die angebliche «Überschreitung der Ausgabekompetenz» sowie die Zuständigkeitsordnung beanstandet. Auch die Investitionskosten für betriebsbedingte Not-Reparaturen der Badi Reiden AG wurden infrage gestellt, und eine «aufschiebende Wirkung» beantragt, was einen budgetlosen Zustand zur Folge gehabt hätte.

Der Regierungsrat hielt in seinem Entscheid fest, dass betriebsbedingte Not-Reparaturen schwer vorhersehbar seien. Der Gemeinderat erklärte in seiner Stellungnahme, dass er allfällige Ausgaben ausserhalb seiner Kompetenz sorgfältig prüft und den Stimmberechtigten rechtzeitig einen Sonderkredit vorlegen wird.

Der Regierungsrat hat entschieden:

Die Beschwerde wird abgewiesen. Der Beschluss der Gemeindeversammlung vom 3. Dezember 2025 bleibt gültig. Die Ausgaben für die Badi Reiden AG sind korrekt im Budget berücksichtigt, und alle geplanten Investitionen und Betriebsbeiträge fallen innerhalb bestehender Sonderkredite und Budgetkompetenzen der Gemeinde.

Die Beschwerdeführende Person hat auf den Weiterzug einer Verwaltungsbeschwerde an das Kantonsgericht Luzern verzichtet. Somit ist der Entscheid rechtskräftig und der Badi Reiden AG kann den vom Stimmvolk genehmigte Betriebsbeitrag von 800'000 Franken überwiesen werden. Miriam Aregger,

Gemeindeschreiberin