Sie sind hier: Home > Vordemwald > Referendum gegen Budgetbeschluss wird zustande kommen

Referendum gegen Budgetbeschluss wird zustande kommen

Vordemwald Aus den Verhandlungen des Gemeinderats

Bekanntlich werden Unterschriften für ein Referendumsbegehren gegen den Budgetbeschluss 2023 gesammelt. Die Referendumsfrist läuft bis am 8. Juni 2023. Gemäss den bereits bei der Gemeindeverwaltung eingereichten Unterschriften wird das Referendum gegen den Beschluss der Gemeindeversammlung vom 4. Mai 2023 zu Stande kommen. Der Entscheid über das Zustandekommen erfolgt aber erst nach Ablauf der Frist vom 8. Juni, zumal noch Unterschriftenbogen im Umlauf sein sollen. Der Gemeinderat hat vorsorglich den 9. Juli 2023 für die Urnenabstimmung vorgesehen.

Gemeindebeschwerde zum Budgetbeschluss der Gemeindeversammlung

Ein Stimmbürger hat beim Departement Volkswirtschaft und Inneres (DVI) eine Gemeindebeschwerde eingereicht. Der Beschwerdeführende moniert, dass der Gemeinderat das Budget 2023 mit dem neu beschlossenen Steuerfuss von 118% hätte zur Überarbeitung zurücknehmen müssen. Der Gemeinderat hat dem DVI in seiner Stellungnahme beantragt, die Beschwerde sei vollumfänglich abzuweisen, soweit überhaupt darauf einzutreten sei.

Schulprogramm für die Schule 

Jede Schule braucht eine strategische Planung. Die Planung über die Dauer von vier Schuljahren wird im «Schulprogramm» festgeschrieben. Im Mittelpunkt stehen die pädagogischen Ziele wie unter anderem die «Kompetenzorientierte Beurteilung». Ergänzt werden diese durch die vom Gemeinderat definierten strategischen Entwicklungsschritte im Bereich Bildung. Hier stehen die Schulraumplanung und Infrastruktur im Fokus sowie die Schulsozialarbeit.

Schulleiterin Nihal Körber, Mitglied der operativen Geschäftsleitung der Gemeinde, hat dem Gemeinderat das Schulprogramm vorgestellt. Das Programm wurde partizipativ erstellt und wird jeweils jährlich evaluiert. Es ist für die Mitarbeitenden verbindlich. Interessierten steht das Schulprogramm auf der Schulwebseite schulevordemwald.ch jederzeit zur Verfügung. Der Gemeinderat verweist für Detailinformationen auf die Publikation.

Dem Schulprogramm liegt ein Leitbild zu Grunde. Das Leitbild verfolgt mit seinen Leitsätzen einen
längerfristigen Horizont. Es bildet die Leitplanken für das Schulprogramm. Die Schule Vordemwald verfügt über ein Leitbild, dieses ist aber erneuerungsbedürftig. Der Gemeinderat, ab 1. Januar 2022 zuständiges Führungsorgan der Schule, wird sich der Erneuerung des Schulleitbildes annehmen. Zu gegebener Zeit wird auch das Leitbild der Schule veröffentlicht werden.

Gleichzeitig mit seiner Kenntnisnahme des Schulprogramms hat der Gemeinderat das Ressort Bildung beauftragt, die Vorarbeiten für die Einführung der Schulsozialarbeit an der Schule Vordemwald auf Beginn des Schuljahres 2025/2026 zu prüfen. Schwerpunkte der SSA sollen die Prävention und die Intervention bilden. Der Gemeinderat wird die Bevölkerung und insbesondere die Eltern auf dem Laufenden halten. Die Gemeindeversammlung wird zu gegebener Zeit über die Einführung von Schulsozialarbeit an der Schule Vordemwald befinden.

Infos an der nächsten Gmeind 

Die Teilnehmenden der nächsten Gemeindeversammlung vom 15. Juni dürfen vom Gemeinderat mündliche Informationen zum Workshop Schulraumplanung, zum Bau des Hochwasserschutzes Krummbach und zur Schutzplatzerweiterung im Bevölkerungsschutz sowie zu allenfalls weiteren Aktualitäten erwarten. Der Gemeinderat lädt die Stimmberechtigten zur Einwohnergemeindeversammlung und zur Ortsbürgergemeindeversammlung herzlich ein. Über die Traktanden wurde bereits berichtet. Die Geschäfte sind auf der Webseite veröffentlicht.

Restkosten für Sonderschulen, Heime und Werkstätten

Das Departement Bildung, Kultur und Sport (BKS) informiert den Gemeinderat, dass sich der Gemeindebeitrag im Jahr 2024 an die Restkosten von Sonderschulen, Heime und Werkstätten auf rund 510000 Franken belaufen wird. Diese gebundenen Kosten steigen damit innert Jahresfrist um 34 000 Franken. 2023 beträgt der Restkostenanteil 475 800 Franken. Kanton und Gemeinden tragen die Restkosten gemäss dem Gesetz über die Einrichtungen für Menschen mit besonderen Betreuungsbedürfnissen vom 2. Mai 2006 (Betreuungsgesetz) gemeinsam.